ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

1.1 Die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen Verträge mit den Kunden, Abweichungen von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von ROHMIX e.K. ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

2. Angebot und Aufträge

2.1 Unsere Angebote sind bezüglich Preise, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge sowie mündliche Vereinbarungen, sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen.

2.2 An seinen Auftrag ist der Käufer 4 Wochen gebunden.

3. Angaben zum Liefergegenstand

3.1 Angaben zur Spezifikation des Liefergegenstandes sind im Zweifel nur Annäherungen und deshalb unverbindlich.

3.2 An Kostenanschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn und der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen zurückzugeben.

4.Preise

4.1 Alle Preise verstehen sich netto ab Lager einschließlich Verpackung. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

4.2 Verteuern sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kostenfaktoren zwischen Auftrag und Lieferung, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis um die Mehrbelastung zu erhöhen.

4.3 Bei Aufträgen im Wert unter EUR 500,- behalten wir uns vor, einen Mindestmengenzuschlag zu berechnen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Zahlungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles zu entrichten. Wir sind berechtigt, die Lieferung auch von sofortiger Barzahlung abhängig zu machen.

5.2 Bei Überschreitung des Zahlungstermine sind wir ohne besondere Mahnung unter dem Vorbehalt der Geltendmachung eines weitern Schadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 8% zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

5.3 Checks und Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.

5.4 Werden Teillieferungen vorgenommen, so hat der Käufer jede Teillieferung in Übereinstimmung mit diesen Zahlungsbedingungen zu bezahlen.

5.5 Verursacht der Käufer eine Lieferverzögerung, so werden die Zahlungen ab dem Datum der Versandbereitschaft fällig. Die Verwahrung der Liefergegenstände erfolgt in diesem Fall auf alleinige Gefahr und Kosten des Käufers.

5.6 Verschlechtern sich vor Fälligkeit einer Zahlung die Vermögensgegenstände des Käufers oder des Akzeptanten wesentlich, so können wir nach unserer Wahl vom Käufer sofortige Barzahlung oder Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Beim Rücktritt vom Vertrag gebührt uns für zurückgenommene Ware eine angemessene Vergütung für Gebrauch und/oder Wertminderung. Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.

5.7 Ist der Käufer mit seiner Zahlung im Rückstand, so behalten wir uns unbeschadet der Geltendmachung weitergehende Ansprüche vor, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer bis zur Abwicklung der rückständigen Zahlungen aufzuschieben, ohne dem Käufer zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

5.8 Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenstände rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

6. Lieferung

6.1 Die Zusage von Lieferterminen erfolgt unter Vorbehalt der rechtzeitigen Übersendung der für die Durchführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen des Käufers.

6.2 Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Unruhen, Streik, Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Roh- oder Hilfsstoffen, Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Transportmitteln, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferungen oder sonstige unverschuldete Umstände, die einer rechtzeitigen oder sachgemäßen Lieferung entgegenstehen, berechtigen uns, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder, sofern die Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern, vom Vertrage zurücktreten. Dem Käufer stehen in diesem Falle nur Rückgewährungsansprüche zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind sowohl bei Verlängerung der Lieferfrist als auch im Falle des Rücktritts vom Vertrage ausgeschlossen. Daneben können wir bei Eintreten eines solchen Ereignisses die verfügbare Produktion und Liefermenge verhältnismäßig zwischen den Käufern aufteilen.

6.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

6.4 Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, so kann uns der Käufer eine Nachfrist von wenigstens 3 Wochen setzen, und wenn wir auch innerhalb der Nachrist nicht liefern vom Vertrag zurücktreten. Beschränkt sich der Verzug eine Teillieferung, so kann der Käufer unter den vorstehenden Voraussetzungen vom ganzen Vertrage nur dann zurücktreten, wenn er an der Teilerfüllung kein Interesse hat. Weitergehende Ansprüche wegen des Verzugs, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde.

7. Verpackung, Versand und Gefahrenübergang

7.1 Die Lieferung erfolgt durch Versand oder Übernahme. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Dasselbe gilt für evtl. Rücksendungen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

8.2 Verarbeitung oder Umbildung wird von dem Käufer für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts (Rechnungswert einschließlich Umsatzsteuer) der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeitenden Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Miteigentum. Der Käfer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, gilt im Rahmen der Ziff. 8 als Vorbehaltsware.

8.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, jedoch nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Sämtliche Forderungen (einschließlich alter Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Käufer aus Lieferungen oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen den Abnehmer erwachsen, tritt er bereits jetzt mit allen Nebenrechten ans uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages einschließlich Umsatzsteuer, den wir dem Käufer für die jeweils weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben.

8.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Eine Abtretung oder Pfändung dieser Forderung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Auf Verlangen von ROHMIX e.K. hat der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

8.5 Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.

8.6 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unser Forderungen um mehr als 20%, werden insoweit die Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigegeben.

8.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

9.Gewährleistung und Schadensersatz

9.1 Für die Mangelfreiheit der von uns gelieferten Ware leisten wir 6 Monate Gewähr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang. Sind die Waren fehlerhaft, so haben wir sie unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach unserer Wahl kostenfrei zu ersetzen auszubessern oder den Kaufpreis zurückzuerstatten.

9.2 Eine Haftung aufgrund der vorstehenden Bestimmungen setzt jedoch voraus, dass

    a)der Käufer erkennbare Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt hat, widrigenfalls diese als genehmigt gilt;

    b)der Käufer erst nachträglich feststellbare Mängel als bald nach ihrer Entdeckung eindeutig in schriftlicher Form, unter Angabe der Lieferscheinnummer, beanstandet hat;

    c)der Käufer die Waren umgehend auf unsere Aufforderung hin frei an uns zurückgesandt hat;

    d)unsere Prüfung ergibt, dass die beanstandeten Mängel bestehen und nicht durch Unfall, falsche Anwendung, Fahrlässigkeit, unautorisierte Änderung, unvorschriftsmäßige    

    Tests oder sonstige unsachgemäße Behandlung seitens des Käufers verursacht wurden. Auf Anfrage werden wir dem Käufer das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen.

9.3 Für Reparaturen oder den Ersatz der Ware ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Nach fruchtlosem Ablauf der für die Reparatur oder Ersatzlieferung gesetzten Frist kann uns der Käufer eine Nachfrist von 4 Wochen setzen; lassen wir auch eine Nachfrist verstreichen, so kann der Käufer nur die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9.4 Eine Haftung aufgrund der vorstehenden Bestimmungen setzt jedoch voraus, dass

9.5 Weitergehende Ansprüche des Käufers insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von nicht an der Ware selbst entstandenen Schäden, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

9.6 Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen. Haften wir wegen der aufgetretenen Mängel, so werden wir dem Käufer die Transportkosten für die mangelhafte Ware ersetzen.

9.7 Von der Garantie sind ausgenommen: Teile und Materialien, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z.B. Rollen, Auszugschienen, Bezugmaterial etc.

10. Sonstige Schadensersatzansprüche

10.1 Anderweitige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebenen Streitigkeiten, auch für Ansprüche an Wechsel und Schecks, ist Cottbus. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich deutsches Recht.

12. Teilunwirksamkeit

12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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